Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige.

Wenn pflegende Angehörige Urlaub benötigen oder durch Krankheit verhindert sind, übernehmen wir die Ersatzpflege (§39 SGB XI). Dies sichert die kontinuierliche Versorgung des Pflegebedürftigen und gibt den Angehörigen die nötige Erholung.